Mo. Mai 20th, 2024

Die Finanzen im Blick mit dem Steuerberater

Durch die Steuergesetze ist geregelt, wer eine Steuererklärung abgeben muss. Fordert die Finanzbehörde zu einer Abgabe der Steuererklärung auf, ist dies ebenfalls verpflichtend. Diese Aufforderung kann unter anderem auch durch eine sogenannte öffentliche Bekanntmachung geschehen. Eine Verpflichtung zur Steuererklärungsabgabe bleibt nach § 162 der AO auch dann bindend, wenn die Besteuerungsgrundlagen von der Finanzbehörde geschätzt wurden. Soweit nichts anderes festgelegt wurde, sind Steuererklärungen die sich auf das Kalenderjahr oder einen anderen gesetzlich bestimmten Zeitraum beziehen, spätestens fünf Monate nach diesem Zeitraum abzugeben. Der Steuerpflichtige, der eine Fristverlängerung beantragen möchte, kann mit der Hilfe der Steuerberater, beispielsweise von der Steuerkiste, einen entsprechenden Antrag mit einer plausiblen Begründung bei der Finanzbehörde einreichen.

Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt
Für jeden Steuerpflichtigen ist es sehr wichtig seine Finanzen im Blick zu behalten und mit der Hilfe des Steuerberaters seine Steuererklärung korrekt und vollständig jedes Jahr pünktlich beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt und lohnt sich nicht, denn die Strafzahlungen sind empfindlich und schlimmstenfalls endet ein Prozess mit einer Haftstrafe. Steuerhinterziehung geschieht oft unbewusst, da sich die Steuergesetze laufend ändern. Wer seine Finanzen mit Hilfe des Steuerberaters in Blick behält, läuft nicht Gefahr zum Steuersünder zu werden. Ein Steuerberater kennt die aktuellen Gesetzeslagen und berät seinen Klienten auch hinsichtlich Steuerspartipps. Mit einer professionellen Steuerberatung an der Seite ist man in Sachen Steuererklärung immer auf der sicheren Seite.

Die Steuermoral der Bevölkerung
Aus der „Steuerhinterziehungsgeschichte“ um einen prominenten Fußballmanager hat die Gruppe der Länderfinanzminister ihre Lehren gezogen und die Strafen für hinterzogene Steuern drastisch erhöht. Bereits bei hinterzogenen Steuern ab 25000,-€ wird ein Strafzuschlag von 20% erhoben. Bisher wurde erst ab 50.000, -€ ein Zuschlag von lediglich 5% fällig. Die Steuermoral der Bevölkerung hat sich in den vergangenen Jahren bei der Bevölkerung deutlich gebessert, da viele Steuerpflichtige immer häufiger ihre Finanzen mit der Hilfe eines Steuerberaters im Blick behalten und professionell regeln. Solange die Wohlstandsvermehrung auf breiter Front marschierte und auch die unteren Schichten mitnahm, setzte in der Vergangenheit Steuerbetrug keine übermäßige Empörung bei der Bevölkerung frei.