Fr. Okt 4th, 2024

Wie leicht kann das geschehen, daß man sich plötzlich und unvermutet inmitten von einem Rechtsstreit befindet. Ob Sie sich nun gegen Jemanden zur Wehr setzen müssen, der mit unangemessenen und unberechtigten Forderungen an Sie heran tritt oder ob Sie Selbst Ihre Ansprüche geltend machen müssen – wenn man nicht aufpasst, dann kann man sich in diesen Fällen faktisch von einem Moment auf den anderen mit horrend hohen Prozesskosten konfrontiert sehen.

Oftmals scheitert es in solchen Fällen selbst bei durchaus gerechtfertigten Ansprüchen mit sehr guten Erfolgsaussichten daran. Wir sprechen hier nicht von ungerechtfertigten oder überhöhten Ansprüchen, oder von Prozessen um des Streitens Willen. Aber wenn Sie angemessene und realistische Forderungen an jemanden haben, etwa nach einem Unfall oder ähnlichem, so können Sie nach eingehender Prüfung und Zustimmung der Übernahme auch damit rechnen, bei entsprechender Aussicht auf Erfolg einen Partner an Ihrer Seite zu haben, der Sie in solchen Fällen vertritt.

Um die Kosten dafür im Erfolgsfall schon vorab berechnen zu können gibt es den Gerichtskostenrechner online, mit dem Sie mittels Ihrer Angaben und genauerer Definition des Streitwerts und eventuell schon beschrittener Instanzen die Kosten im Erfolgsfall und auch bei einem möglichen Vergleich ermitteln können. Sollten Sie gewinnen oder sich mit Ihrem Gegner auf einen Nenner einigen können, so zahlen Sie die ermittelten Kosten dafür.

Ob es sich für Sie lohnt, das müssen Sie jedenfalls vorab für sich berechnen. Vergessen Sie dabei auch nicht, daß es sich bei gerichtlichen Streitigkeiten sehr lange hinziehen kann, daß Termine oft sehr sporadisch und weit auseinander angesetzt stattfinden und daß es sich bei aller Aussicht auf Erfolg oftmals um sehr nervenzermürbende und zeitaufwändige Termine handeln kann. Wenn Sie sich dieser Faktoren bewusst sind und es durchziehen wollen, so bietet Ihnen der Gerichtskostenrechner jedenfalls schon einen Überblick darüber, mit welchen Kosten der Prozess für Sie im Erfolgsfall verbunden sein wird.